Auf dieser Seite werden die wichtigsten Aussagen der tätigkeitsorientierten Musikpädagogik in knapper Form dargestellt. Am Ende jeden Abschnitts gibt es einen Link zu ausführlichen Erläuterungen mit konkreten Unterrichtsbeispielen.

 

 

 

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Was ist das Neue?

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Das OK-Modell ist eine musikdidaktische Konzeption, die durch drei Besonderheiten über herkömmliche Entwürfe von handlungs-, erfahrungs- und schülerorientiertem Musikunterricht hinausgeht:

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Prämissen

Prämissen

Das OK-Modell geht von drei Grund­an­nah­men aus:

  1. Musik be­rei­chert unser Leben – sie trägt zu dem bei, was die Philosophen ein „gutes“ oder „gelingendes Leben“ oder einfach „Glück“ nennen.
  2. Musik setzt Können voraus – beim Musizieren, Tanzen, Musikhören usw. braucht man Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Lernen erworben werden.
  3. Wir haben die Wahl – jeder Mensch darf selbst entscheiden, welche Musik er mag und wie er mit ihr umgeht.

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Musikalische Tätigkeiten

tätigkeiten

Tätigkeiten sind relativ umfassende und komplexe Prozesse. Sie setzen sich aus einzelnen Handlungen zusammen und werden von Motiven angetrieben. Beispiel: Frau X ist seit Jahren Hobby-Musikerin, weil sie gerne musiziert.

Handlungen sind überschaubar und zeitlich befristet. Sie setzen sich aus einzelnen Operationen zusammen und sind auf Ziele gerichtet. Beispiel: Frau X übt abends solange Saxophon, bis sie das neue Stück fehlerlos spielen kann.

Operationen sind weitgehend automatisierte Verhaltensweisen. Welche Routinen zur Ausführung einer Handlung gewählt werden, hängt von den situativen Bedingungen ab. Beispiel: Frau X stimmt ihr Saxophon beim Üben nach dem Stimmgerät, bei der Band-Probe nach dem Klavier.

Tätigkeitsorientierter Musikunterricht macht Schüler*innen mit musikalischen Tätigkeiten samt den zugehörigen Handlungen und Operationen bekannt und hilft ihnen, sich musikalische Tätigkeiten anzueignen, d. h. die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.

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Musikalische Bildung

aufgaben

Bildung ist ein aktiver Prozess – wir werden nicht gebildet, sondern wir bilden uns. Dazu gehört, dass wir uns musikalische Tätigkeiten aneignen. Dafür müssen wir

Wenn die Schule ihre Schüler*innen bei ihren musikalischen Bildungsbemühungen helfen will, dann kann sie also:

aufgaben

Für das Bekanntmachen und Beraten steht das Schlagwort „Orientierung“, für den Erwerb und die Anwendung von Kenntnissen und Fähigkeiten das Schlagwort „Kompetenz“.

Im Idealfall kann die allgemeinbildende Schule alle vier Möglichkeiten realisieren und auf diese Weise auch solchen Schüler*innen einen Zugang zu musikalischer Bildung zu eröffnen, für die Musikschule oder Privatmusikunterricht aus finanziellen oder sozialen Gründen unerreichbar ist.

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Organisation des Musikunterrichts

Wenn es um das unverbindliche Kennenlernen unterschiedlicher Musik geht („Orientierung“), kann die Schule allen Schüler*innen dasselbe Angebot machen. Das kann im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht geschehen.

Wenn es jedoch um den nachhaltigen Erwerb musikalischer Kenntnisse und Fähigkeiten für selbst gewählte Tätigkeiten geht („Kompetenz“), muss die Schule sicherstellen, dass nach Möglichkeit jede Schüler*in das lernen kann, was sie lernen will. Das kann auf drei Ebenen geschehen:

organisation

Optimal sind freiwillige bewertungsfreie Lernangebote. Allgemeinbildende Schulen sollten daher außer dem Pflichtunterricht auch ein möglichst großes Wahlangebot vorhalten. Dabei wird man in der Regel mit außerschulischen Bildungsanbietern (Musikschulen, Vereinen usw.) kooperieren müssen.

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Aufgaben des Musikunterrichts

Das Fach Musik an der allgemeinbildenden Schule sollte im Idealfall die folgenden fünf Aufgaben übernehmen:

1. Orientierung als Entscheidungshilfe
Die Schüler*innen sollen mit einer repräsentativen Auswahl der für sie in Frage kommenden musikalischen Tätigkeiten bekanntgemacht werden, so dass sie eine begründete Wahl treffen können.

2. Orientierung als Erfahrungshintergrund
Die Schüler*innen sollen mit einer repräsentativen Auswahl aller musikalischen Tätigkeiten dieser Welt bekanntgemacht werden, so dass sie sich ein möglichst umfassendes und differenziertes Bild von Musik machen können.

3. Zeitfensterkompetenzen
Die Schüler*innen sollen rechtzeitig, d. h. vor der Pubertät, zum Erwerb der sensorischen und motorischen Fähigkeiten bewegt werden, die sie für das Singen und für rhythmische Bewegung benötigen.

ziele

4. Unverzichtbare Kompetenzen
Die Schüler*innen sollen zum Erwerb der Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen bewegt werden, die für ein gutes Leben unerlässlich sind.

5. Frei gewählte Kompetenzen
Die Schüler*innen sollen beim Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten unterstützt werden, die sie für ihre jeweiligen musikalischen Tätigkeiten benötigen.

Für die Aufgabe 1 bis 4 ist vor allem der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, für die Aufgabe 5 sind am besten Wahlangebote geeignet.

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Inhalte des Musikunterrichts

Welche Tätigkeiten sollen die Schüler*innen kennenlernen oder sich aneignen? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten sollen sie dafür erwerben? Nicht immer können das die Schüler*innen selbst entscheiden. Oft wird die Musiklehrer*in die Auswahl treffen müssen, z. B. wenn sie den Erfahrungshorizont ihrer Schüler*innen erweitern oder ihnen Wahlmöglichkeiten für nachhaltigen Kompetenzerwerb anbieten will. In einem tätigkeitsorientierten Musikunterricht sollte sie dabei die folgenden sieben Kriterien beachten.

Drei sachimmanente Auswahlkriterien:

a) Anwendungsbezug

Der Gebrauchswert von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Ausübung von Tätigkeiten sollte erfahrbar sein. Beispiel: Die Schüler*innen lernen nicht nur Noten zu lesen, sondern erfahren auch, bei welchen Tätigkeiten man diese Fähigkeit braucht. Anwendungsbezug ist besonders wichtig, wenn es um Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Tätigkeiten (Aufgabe 1) oder um Aneignung selbst gewählter Tätigkeiten (Aufgabe 5) geht.

b) Exemplarität

Durch typische Beispiele sollte die Vielfalt musikalischer Möglichkeiten erfahrbar werden. Beispiel: Kanon/Rondo/Blues-Schema ist eine breitere Auswahl musikalischer Formen als Kanon/Quodlibet/Fuge. Exemplarität ist besonders wichtig, wenn es um die Erweiterung des Erfahrungshintergrundes (Aufgabe 2) geht.

c) Polyvalenz

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollten möglichst vielfältig nutzbar sein. Beispiel: Rhythmen ausführen zu können nützt beim Singen, beim Instrumentalspiel und beim Tanzen, während es nur wenige Tätigkeiten gibt, bei denen man Rhythmen notieren muss. Polyvalenz ist besonders wichtig, wenn es um den Erwerb selbst gewählter Kompetenzen geht (Aufgabe 5).

Drei schülerbezogene Auswahlkriterien:

d) Relevanz

Die Inhalte sollten für die jeweiligen Schüler*innen bedeutsam und wichtig sein oder gemacht werden. Beispiel: Viele Jugendliche interessieren sich für das Leben von Popstars, lassen sich aber auch auf Mozart neugierig machen, wenn man seine Karriere mit der von Michael Jackson vergleicht. Relevanz ist immer dann besonders wichtig, wenn die Schüler*innen keine Wahl haben (Aufgaben 2, 3 und 4).

e) Erreichbarkeit

Die ausgewählten Tätigkeiten sollten die jeweiligen Schüler*innen weder körperlich noch geistig überfordern und weder organisatorisch noch finanziell unerreichbar für sie sein. Beispiel: Gitarrenunterricht ist meist erreichbarer als das Erlernen der Konzertharfe. Erreichbarkeit ist immer dann wichtig, wenn es um Kompetenzerwerb geht (Aufgaben 1, 3, 4 und 5).

f) Unaufschiebbarkeit

Fähigkeiten, deren Erwerb den jeweiligen Schüler*innen bei längerem Zuwarten nur noch eingeschränkt möglich wäre, sollten vorrangig gefördert werden (Aufgabe 3). Beispiel: Während man sich das Notenlesen in jedem Alter aneignen kann, müssen Singen und Rhythmus vor der Pubertät erlernt werden.

Ein lehrerbezogenes Auswahlkriterium:

g) Unverzichtbarkeit

Kenntnisse und Fähigkeiten, die man für ein gelingendes Leben braucht, sollten vorrangig gefördert werden (Aufgabe 4). Welche das sind, muss in der Fachwelt immer wieder neu ausgehandelt werden. Beispiel: Man kann der Meinung sein, dass man auch ohne musiktheoretische Kenntnisse glücklich werden kann, dass aber jeder Mensch die Vielfalt der Musik genießen können sollte.

inhalte

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Methoden des Musikunterrichts

Auch in einem tätigkeitsorientierten Musikunterricht sollte man den Schüler*innen möglichst oft Gelegenheit zum Handeln geben, sie zur Reflexion ihrer Erfahrungen ermutigen und ihnen dabei möglichst viel Freiraum für eigene Entscheidungen einräumen. Davon abgesehen sind für die fünf Aufgaben des Musikunterrichts jeweils bestimmte methodische Strategien besonders wichtig.

Aufgabe 1: Wenn es um Orientierung als Entscheidungshilfe geht, dann sollten die Schüler*innen einen möglichst realistischen Eindruck davon erhalten, wie es ist, die jeweilige Tätigkeit auszuüben. Dabei hilft:

Aufgabe 2: Wenn es um Orientierung als Erfahrungshintergrund geht, dann muss man dafür sorgen, dass die Schüler*innen möglichst offen für die Auseinandersetzung mit Fremdartigem sind. Dabei hilft:

Aufgaben 3 und 4: Wenn es um den Erwerb von Zeitfensterkompetenzen oder unverzichtbaren Kompetenzen geht, dann muss man die Schüler*innen nötigenfalls zum Lernen motivieren. Dabei hilft:

Aufgabe 5: Wenn es um den Erwerb selbst gewählter Kompetenzen geht, dann steht der nachhaltige Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund. Dabei hilft:

methoden

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Evaluation des Musikunterrichts

Die regelmäßige Beurteilung der Lernergebnisse der Schüler*innen hat drei Funktionen:

Musiklehrer*innen sollten sich bei der Bewertung von Schülerleistungen fragen:

Der Musikunterricht war dann erfolgreich,

...wenn er bei der Entscheidung für oder gegen musikalische Tätigkeiten geholfen hat (Aufgabe 1):

...wenn er den Erfahrungshintergrund erweitert hat (Aufgabe 2):

...wenn er zum Ausbau der Zeitfensterkompetenzen beigetragen hat (Aufgabe 3):

...wenn er zum Ausbau unverzichtbarer Kompetenzen beigetragen hat (Aufgabe 4):

...wenn er beim Erwerb selbst gewählter Kompetenzen geholfen hat (Aufgabe 5):

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Unterrichtsplanung

An den inhaltlichen und methodischen Entscheidungen, die vor und während des Unterrichtens getroffen werden müssen, sind zahlreiche Akteure beteiligt:

Aus Sicht der tätigkeitsorientierten Musikpädagogik sind die folgenden Vorgaben für das Schulfach Musik wünschenswert.

a) Lehrpläne

Der Staat schreibt verbindlich vor:

b) Stundentafeln

Der Staat schreibt vor und finanziert:

c) Schulbücher

Die Verlage veröffentlichen staatlich finanziert und unter CC-Lizenz Unterrichtsmaterialien

d) Unterrichtsangebot

Die Schulen organisieren neben Pflicht- und Wahlpflichtunterricht ein möglichst vielfältiges Kursangebot, das die Aneignung selbst gewählter musikalischer Tätigkeiten ermöglicht, wenn nötig in Kooperation mit außerschulischen Bildungsanbietern.

e) Schulinterne Curricula

Die Musiklehrer*innen einigen sich für jede Jahrgangsstufe auf Unterrichtsinhalte, die der Entscheidungshilfe, dem Erfahrungshintergrund und dem Erwerb von Zeitfenster- und unverzichtbaren Kompetenzen dienen.

f) Ausstattung

Schulleitung und Musiklehrer*innen sorgen für die nötigen Instrumente, Geräte und Räume, um das Kennenlernen musikalischer Tätigkeiten und den Erwerb musikalischer Fähigkeiten zu ermöglichen.

g) Stoffverteilungspläne

Die Musiklehrer*in wählt die Unterrichtsthemen für ihre Lerngruppe auf der Grundlage einer sorgfältigen Lerngruppendiagnose aus. Dabei fragt sie sich:

h) Unterrichtseinheiten

Die Musiklehrer*in wählt Ziele, Inhalte und Methoden einer Unterrichtseinheit mit Blick auf die fünf Aufgaben des Schulfachs Musik aus. Dabei fragt sie sich:

i) Unterrichtsstunden

Die Musiklehrer*in wählt Ziele, Inhalte und Methoden für eine Unterrichtsstunde mit Blick auf den Gebrauchswert des Gelernten aus. Dabei fragt sie sich:

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